Supervision

Supervision für Klinische- und GesundheitspsychologInnen im Ausbildungsstatus. Die praktisch-fachliche Tätigkeit muss für die Eintragung in die Berufslisten nach PG 2013 gleichzeitig durch Supervision im Ausmaß von mindestens 120 Stunden begleitet werden.
Gerne unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin/e und freue mich auf einen spannenden Austausch unter KollegInnen!

Auch für Selbsterfahrungsgruppen stehe ich gerne zur Verfügung.

Supervision von Menschen in Sozialberufen – hier bin ich spezialisiert auf die Arbeit in Institutionen (z.B. Justizanstalten) und die Arbeit mit Menschen mit Suchtproblemen.